Das gesamte Material zu diesem Artikel stammt von einem Leser der dies tatsächlich erlebt hat und noch erlebt!


Montag 22.08.2005 13.15 Uhr

Vierter Teil

- muß man alles hinnehmen?

Herr xxx wehrt sich

Herr xxx war damit nicht einverstanden und unternahm Schritte gegen diesen Beschluß. Er schrieb seine Beschwerden ausführlich mit Aktenzeichen und Hinweisen zu diesem Geschehen an das Gericht, die Staatsanwaltschaft, an den Direktor des Gerichts. Der Staatsanwalt schrieb ihm zurück, (in kurzen Worten) Sein Kind verfüge über genug Einkommen und somit könne er bei der Unterhaltszahlung nicht berücksichtigt werden. FAZIT- eine Unterhaltszahlung kommt für den Sohn nicht in Frage und somit wird das Erbe – zu großen Teilen vom Insoverwalter ( dem Anwalt) eingezogen und an die Gläubiger aufgeteilt.

Der Rechtspflegerin wird keine Rechtsbeugung vorgeworfen.

Folgende Worte sind in der Ablehnung zu lesen - Zitat aus dem Schreiben des Oberstaatsanwalts
„nach der von ihr vorgetragenen Rechtsauffassung war die Rechtspflegerin berechtigt, die Nachlassakten beizuziehen. Es ist nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft die Richtigkeit der Rechtsauffassung zu überprüfen.. „ Und dabei dachten wir immer, es sie die Aufgabe der Staatsanwaltschaft zu überprüfen, ob die Gesetze eingehalten worden sind oder nicht.
Mit dieser Einstellung ist sicherlich die Grundlage geschaffen worden, den Staatshaushalt im erheblichen Umfang zu sanieren. Denn wir brauchen demzufolge weder Polizei, noch Staatsanwälte noch Gerichte.

Wieso?

Nun. wenn ich als Autofahrer die Rechtsauffassung vertrete, dass ich bei einer roten Ampel weiterfahren darf, dann darf ich das, denn der Staatsanwalt hat – wie gelesen – nicht die Aufgabe die Richtigkeit meiner Rechtsauffassung zu überprüfen!
Man könnte sagen - Armes, dunkles Deutschland, wie soll es je bei Dir wieder hell werden?


Nun hat Herr xxx das Familiengericht eingeschaltet, um die Unterhaltsfrage zu klären und hofft wenigstens dort sein Recht zu bekommen. Drücken wir ihm alle die Daumen. Den Unterhalt zahlt er so oder so.
Warum sollte er die Willkürentscheidung des Insolvenzgerichtes weiter ertragen?

Ende vierter Teil

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⇒⇒⇒Hier können Sie eine Zusammenfassun von Teil 1 bis 7 lesen

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