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Das gesamte Material zu diesem
Artikel stammt von einem Leser der dies tatsächlich erlebt hat und
noch erlebt!
Montag 22.08.2005 13.15 Uhr
Vierter Teil
- muß man alles hinnehmen?
Herr xxx wehrt sich
Herr xxx war damit nicht einverstanden und unternahm Schritte gegen
diesen Beschluß. Er schrieb seine Beschwerden ausführlich mit
Aktenzeichen und Hinweisen zu diesem Geschehen an das Gericht, die
Staatsanwaltschaft, an den Direktor des Gerichts. Der Staatsanwalt
schrieb ihm zurück, (in kurzen Worten) Sein Kind verfüge über genug
Einkommen und somit könne er bei der Unterhaltszahlung nicht
berücksichtigt werden. FAZIT- eine Unterhaltszahlung kommt für den
Sohn nicht in Frage und somit wird das Erbe – zu großen
Teilen vom Insoverwalter ( dem Anwalt) eingezogen und an die
Gläubiger aufgeteilt.
Der Rechtspflegerin wird keine Rechtsbeugung vorgeworfen.
Folgende Worte sind in der Ablehnung zu lesen - Zitat aus dem
Schreiben des Oberstaatsanwalts
„nach der von ihr vorgetragenen
Rechtsauffassung war die Rechtspflegerin berechtigt, die
Nachlassakten beizuziehen. Es ist nicht die Aufgabe der
Staatsanwaltschaft die Richtigkeit der Rechtsauffassung zu
überprüfen.. „ Und dabei dachten wir immer, es sie die
Aufgabe der Staatsanwaltschaft zu überprüfen, ob die Gesetze
eingehalten worden sind oder nicht.
Mit dieser Einstellung ist sicherlich die Grundlage geschaffen
worden, den Staatshaushalt im erheblichen Umfang zu sanieren. Denn
wir brauchen demzufolge weder Polizei, noch Staatsanwälte noch
Gerichte.
Wieso?
Nun. wenn ich als Autofahrer die Rechtsauffassung vertrete, dass
ich bei einer roten Ampel weiterfahren darf, dann darf ich das,
denn der Staatsanwalt hat – wie gelesen – nicht die
Aufgabe die Richtigkeit meiner Rechtsauffassung zu überprüfen!
Man könnte sagen - Armes, dunkles Deutschland, wie soll es je bei
Dir wieder hell werden?
Nun hat Herr xxx das Familiengericht eingeschaltet, um die
Unterhaltsfrage zu klären und hofft wenigstens dort sein Recht zu
bekommen. Drücken wir ihm alle die Daumen. Den Unterhalt zahlt er
so oder so.
Warum sollte er die Willkürentscheidung des Insolvenzgerichtes
weiter ertragen?
Ende vierter Teil
⇒⇒⇒1.Teil
⇒⇒⇒2.Teil
⇒⇒⇒3.Teil
⇒⇒⇒5.Teil
⇒⇒⇒6.Teil
⇒⇒⇒7.Teil
⇒⇒⇒Hier können Sie eine Zusammenfassun von Teil 1 bis 7 lesen
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