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R E G I E R U N G
"Eine verantwortliche Teilhabe der Bürger an der politischen Willensbildung des Volkes setzt voraus, dass der Einzelne von den zu entscheidenden Sachfragen, von den durch die verfassten Staatsorgane getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen und Lösungsvorschlägen genügend weiß, um sie beurteilen, billigen oder verwerfen zu können. Dazu vermag staatliche Öffentlichkeitsarbeit einen wesentlichen Beitrag zu leisten."
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, BVerfGE 44, 125 (164) vom 2.
März 1977
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