Sonntag 20.08..2006 01.00 Uhr 

Terror wird nicht nur von Terroristen ausgeübt !

Immerhin war es zumindest einer Zeitung ein paar Zeilen Wert (Von denen die ich gelesen habe) das der seit Jahren auf Guantanamo inhaftierte Deutsch Türke Murat Kurnaz in diesen Tagen freikommen soll. In unserer schnelllebigen Zeit wird schnell vergessen, man sollte aber nicht vergessen das nach dem 11. September jeder in diese Lage kommen kann. Da schon ein Verdacht genügt. Es reicht wahrscheinlich schon das jemand mit dem Finger auf dich zeigt. Das erinnert mich fatal an das dritte Reich wo Denunziation an der Tagesordnung war oder an die Hexenprozesse im Mittelalter. Das alles hatten wir schon überwunden aber aufgrund dieser Ereignisse müssen wir immer mehr Freiheiten aufgeben und werden zum gläsernen Menschen. George Orwell wird also Recht behalten.

Und wir ?

Terrorristen wird es noch lange geben. Da wir als so genannte entwickelte Länder eine gewisse Arroganz zu den so genannten unterentwickelten Ländern entwickelt haben. Es ist noch nicht lange her das ein gewisser Ghandi ebenfalls als Terrorist galt. Und das obwohl er Gewaltlosigkeit auf seine Fahnen geschrieben hatte. Davon ist die heutige Terror-Generation Welten entfernt.

Aber auch dort gilt das Gesetz von Ursache und Wirkung.

Wir kennen die Ursachen und wir spüren jeden Tag die Auswirkungen, vielleicht sollten wir uns lieber daran machen die Ursachen zu beheben, die diesen Fanatismus und Menschenverachtung hervorgebracht haben. Allerdings ist dies nicht so einfach, einfacher ist es ein paar Millionen mehr für eine angebliche Sicherheit auszugeben die in Wirklichkeit nicht existiert, ja, nicht existieren kann.

Leute die ganz normal unter uns leben werden über Nacht plötzlich zu Terroristen, dagegen gibt es keinen Schutz. Ab und zu hilft Kommissar Zufall. Aber sonst ?


Beitrag von W. K.

Sonntag 18.12.2005 00.15 Uhr 

Justizirrtum - Freispruch dank ZEIT-Recherche

Am Mittwoch wurde ein zu langjähriger Freiheitsstrafe Verurteilter wegen „erwiesener Unschuld“ freigesprochen. Die ZEIT-Reporterin Sabine Rückert hatte nachgewiesen, dass der angebliche Vergewaltiger das Opfer eines Kesseltreibens scheinbar Wohlmeinender geworden war. Sie kommentiert den glücklichen Ausgang des Wiederaufnahmeverfahrens

Am 2. Mai 2002 veröffentlichte die ZEIT einen Artikel mit der Überschrift „Unrecht im Namen des Volkes“. Sein Thema war die Entstehung eines doppelten Justizirrtums: Zwei Männer waren aufgrund der Beschuldigungen derselben jungen Frau vom Landgericht Osnabrück nacheinander wegen mehrfacher Vergewaltigung zu langen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Diesen Artikel hatte ich geschrieben, nachdem mir zu Ohren gekommen war, dass die Richter in den Hauptverhandlungen schwere Fehler gemacht haben sollten. Die Justiz selbst hatte zu diesem Zeitpunkt allerdings keine Mängel bei der Wahrheitsfindung des Osnabrücker Landgerichts festgestellt: Die Revisionen der beiden Männer waren vom Bundesgerichtshof verworfen worden, außerdem war das Wiederaufnahmegesuch eines der Verurteilten gescheitert. Ich machte mich auf die Suche und stieß bald auf eine Justizkatastrophe, die durch Dilettantismus und verbissenen Glaubenseifer angerichtet worden war. Als ich die Recherche abgeschlossen hatte, war ich sicher, dass beide Männer vermeidbaren Fehlurteilen zum Opfer gefallen waren. Sie waren die Opfer einer inkompetenten Kriminalpolizei, einer blindwütigen Staatsanwaltschaft, einer emotional ergriffenen Glaubwürdigkeitsgutachterin und einer unbeirrt auf Verurteilungskurs liegenden Strafkammer des Landgerichts Osnabrück geworden. Die Hauptbelastungszeugin hatte sämtliche Vergewaltigungen erlogen, da war ich mir ganz sicher. Und sie war in ihren Falschbeschuldigungen von einem Unterstützerkreis angeblich wohlmeinender Personen bestärkt worden, der sie mit gewissenlosen Methoden in der Rolle eines Vergewaltigungsopfers stabilisierte. Deshalb war in meinem Artikel von Anfang an von einem Justizirrtum die Rede – Justizirrtum ohne Fragezeichen.

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Zum besseren Verständnis, hier der Artikel aus 2002

Unrecht im Namen des Volkes

Eine junge Frau beschuldigt Vater und Onkel, sie vergewaltigt zu haben. Das Landgericht Osnabrück schickt die Männer für viele Jahre ins Gefängnis - ein Justizirrtum. Lehrstück über Richter, die im blinden Glauben an die Behauptungen eines Opfers die Fakten verkennen

Es ist die Geschichte der 18-jährigen Schülerin Amelie (Name geändert) aus Papenburg im Emsland, die ihres Vaters Adolf S. und die ihres Onkels Bernhard M. Sie beschäftigte Mitte der neunziger Jahre Polizisten, Staatsanwälte, Verteidiger, Ärzte, Psychologen und Richter. Eine verwirrende und böse Geschichte, die mit zwei Fehlurteilen endet, gefällt vom Landgericht Osnabrück: Adolf S. wird 1995 wegen Vergewaltigung seiner Tochter Amelie zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren, Bernhard M. wird 1996 wegen Vergewaltigung seiner Nichte Amelie zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Geständnisse, Zeugnisse von Dritten oder andere Beweise hat es nicht gegeben - nur die Beschuldigungen eines jungen Mädchens und den Glauben der Richter.

Zwei Männer gerieten in die Mühlen der Justiz und wurden zermalmt. Einfache Papenburger Arbeiter, die sich nicht gut wehren können und für deren Schicksal sich im Grunde kein Mensch interessiert - eben ganz normale Angeklagte in diesem Land. Beide haben ihre Strafen inzwischen voll verbüßt. Bis heute beten sie in Endlosschleifen ihre Version her: Sie hätten das Mädchen nicht angerührt. Beide leben im Abseits. Der ehemalige Kraftfahrer Adolf S. hat aus dem Gefängnis in mehr als 2500 Briefen Recht gefordert - bei Ministerien, Medien, Ämtern -, Antwort hat er allenfalls in Standardabsagen bekommen. Heute unterhält er sich irgendwo im Norden Deutschlands auf langen Spaziergängen mit einem dicken Labrador.


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Sonntag 06.11.2005 17.00 Uhr 

UN untersuchen Gefangenenlager - Sprachlos in Guantanamo

Bei ihrem ersten Besuch im Lager werden die Experten die Verbrechen dort kaum ermitteln können. Denn die USA verbieten den Häftlingen den Mund.

In manchen Gefängnissen sitzen die eigentlichen Verbrecher nicht hinter Gittern, stattdessen misshandeln sie – in Gestalt von Wärtern oder sonstigen Sicherheitsbeamten – die ihnen ausgelieferten Häftlinge. Exzesse wie diese untersucht im Auftrag der Vereinten Nationen der Wiener Professor Manfred Nowak, und er hat sich angewöhnt, niemandem zu vertrauen, am allerwenigsten jenen, die ihn angeblich schützen wollen.

Wenn Nowak für das UN-Menschenrechtskomittee in Gefängnissen erscheint, versuchen die Beamten öfters, ihn in die Zellen zu begleiten, „zu Ihrem Schutz“, wie es dann heißt. Nowak lehnt dies immer ab, er will mit den Gefangenen allein sein. Nur so kann er ihnen die Angst vor Einschüchterung und Vergeltung nehmen.

Jahrelange Verhandlungen mit den USA In China und Nepal ist ihm das schon gelungen, bei den Vereinigten Staaten hingegen noch nicht. Noch immer versucht Nowak, UN-Sonderberichterstatter für Folter, das US-Gefangenenlager Guantanamo Bay auf Kuba besuchen zu dürfen. Nach jahrelangen Verhandlungen hat Washington kürzlich zugesagt, die UN-Ermittler könnten am 6. Dezember nach Guantanamo kommen, wo die US-Armee etwa 500 Terrorverdächtige festhält. Allerdings dürften sie nicht mit Gefangenen sprechen. Die UN-Experten antworteten, dass sie auf diesem Recht bestehen müssten. Noch ist unklar, wie der Streit ausgeht. Nowak sagte der Süddeutschen Zeitung: „Ich würde nie eine Einladung akzeptieren, die ein solch grundlegendes Prinzip wie den freien Zugang zu Häftlingen nicht anerkennt“.


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Montag 03.10.2005 17.30 Uhr 

US-Richter erklärt Militärtribunale in Guantanamo für verfassungswidrig

US-Bezirksrichterin Joyce Hens Green entschied zugunsten von zwei Gefangenen, die gegen die Guantanamo-Tribunale geklagt hatten. Auch die Gefangenen auf dem kubanischen Stützpunkt würden vom Gesetz geschützt, urteilte sie. Somit stünden sie unter dem Schutz der US-Verfassung. Green befand in dem heute veröffentlichten Urteil zudem, dass die von der US-Regierung eingesetzten Militärtribunale verfassungswidrig seien.
"Das Gericht befindet, dass die Klagenden berechtigte Ansprüche entsprechend dem Fünften Zusatz der US-Verfassung geltend gemacht haben", hieß es in der 75-seitigen Urteilsschrift. Der Verfassungszusatz regelt die Rechte Angeklagter vor US-Gerichten. Auch die von der Regierung eingesetzten Verfahren, um den Status der Gefangenen als "feindliche Kämpfer" zu bestimmen, verstießen gegen die Rechte der Inhaftierten


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Freitag 30.09.2005 02.00 Uhr 

Recht oder Willkür in Russland?

Viele Staaten der ehemaligen Sowjetunion sind schon wieder auf dem Weg zu halben oder ganzen Diktaturen.

Der Prozess gegen Yukos Chef Michail Chodorkowski in Russland wird von vielen nur als die Ausschaltung der Opposition gegen Wladimir Putin gewertet.

Daher wird der Prozess der gegen Michail Chodorkowski geführt wurde nicht für fair sondern eher als Schauprozess nach altbewährtem Muster verstanden.

Ein Auslieferungsersuchen Russlands, gegen Yukos Mitbesitzer Leonid Newslin, dem ein Mehrfach Einreisevisum in die USA erteilt worden ist, wird vom US- Außenministerium nicht einmal in Erwägung gezogen. Laut Newslin unterscheide sich das russische Gerichtssystem nicht von der sowjetischen Unrechtsjustiz, er fordert den Westen zum Boykott Russlands auf. Der Generalstaatsanwalt habe keinerlei Beweise für die ihm angelasteten Verbrechen, erklärte er.

Der Verhaftung konnte er sich durch die Flucht nach Israel entziehen.

Er wird angeblicher Wirtschaftsdelikte verdächtigt, außerdem steht er unter Mordverdacht. Von Moskau wurden bei Interpol 2 Haftbefehle gegen ihn beantragt.

Laut seinen Worten besteht die Sicherheitspolizei aus ehemaligen KGB Mitarbeitern die auch heute wieder foltern!

Ich kann hier nicht beurteilen ob die Vorwürfe oder angeblichen Verbrechen zu Recht oder Unrecht erhoben oder begangen wurden, aber die ganze Art der Verfolgung deutet eher auf ein Unrechtsverfahren hin und bis zu einem echten Beweis des Gegenteils gilt für mich der Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten).


Beitrag von W. K.

Mittwoch 28.09.2005 23.45 Uhr 

Rückzahlungen?

Da werden Gelder, die Diktatoren oder korrupte Präsidenten afrikanischer oder südamerikanischer Länder diesen gestohlen hatten und die in die Schweiz transferiert wurden, nach langer Zeit wieder zurückgezahlt.

Dies kann man nur begrüßen, aber gleichzeitig wird so getan als ob man selbst darüber bestimmen könnte wann, wie viel und wem man zurückzuzahlen gewillt ist. Außerdem wird die Kontrolle nicht etwa zivilen und unabhängigen Gremien sondern der Weltbank übertragen.

Das ist ein Akt der Willkür und nicht der Gerechtigkeit. Natürlich ist klar, dass man diese Gelder nicht an eine Regierung zurückzahlen kann, die offensichtlich korrupt oder ebenfalls wieder diktatorisch ist, denn das würde ja bedeuten vom Regen in die Traufe zu kommen und das kann sich niemand wirklich wünschen.

Klar ist aber auch das diese Millionen und Milliarden Dollar der Bevölkerung des jeweiligen Landes gehören und wenn Rückzahlungen lange verzögert werden evtl. viele Menschen sterben können durch Hungersnöte oder ähnliches.

Darüber scheint man sich keine Gedanken zu machen, man könnte in jene Staaten die keine vom Volk, in demokratischen Wahlen, gewählte Regierung haben beispielsweise ein Teil des Geldes in Not- oder Katastrophen- Zeiten an Hilfsorganisationen abgeben die dann tatsächlich damit der Bevölkerung helfen könnten. Dies könnte natürlich auch von Seiten dieser Staaten zu Schwierigkeiten führen, aber man sollte sich zumindest Gedanken darüber machen bevor diese Gelder nutzlos auf Schweizer Konten herumliegen.

Die Weltbank soll die Rückführungen überwachen und dabei die Zivilgesellschaft einbeziehen, bisher ist von dieser Einbeziehung nichts zu bemerken und das hat schon wieder den Hauch des Anrüchigen an sich, sind denn auch die Weltorganisationen überhaupt nicht lernfähig? Es sieht zumindest so aus, denn scheinbar ist auch hier Transparenz und Öffentlichkeit nicht erwünscht!


Beitrag von W. K.

Dienstag 21.09.2005 18.00 Uhr 

Architekt der Gerechtigkeit

Er wurde als Nazi-Jäger bekannt und wirkte maßgeblich an der Verhaftung Adolf Eichmanns mit. Jetzt ist Simon Wiesenthal im Alter von 96 Jahren in Wien gestorben

Die präzise Unbedingtheit seines Wirkens machte ihn zur überragenden Persönlichkeit. Der Geschichte ein menschliches Gesicht zu geben, nicht nur Humanitas zu üben, sondern an die dahingegangenen Menschen zu erinnern, das war die Mission Simon Wiesenthals. Er war ein Architekt der Gerechtigkeit.

Die Lebensdaten des in der Nacht zu Dienstag Verstorbenen vor der Shoah zeigen eine Neigung zur exakten Arbeit des Architekten. Wiesenthal wird 1908 in Buczacz in der heutigen Ukraine geboren. Nach dem Abitur studiert er in Prag und Lemberg Architektur. 1932 tritt er seine erste Stelle in einem Architektenbüro an. Nach jüdischem Ritus heiratet er seine Jugendliebe Cyla Müller. Ein bürgerliches Leben ist vorgezeichnet. Da greifen deutsche Truppen 1939 Polen an. 1941 nach der Invasion der Sowjetunion folgen der Wehrmacht die Einsatzgruppen unter dem Kommando der SS. Ihre Mission ist der Völkermord, dessen Koordination erst ein halbes Jahr später, am 20. Januar 1942, am Wannsee unter Leitung des SD-Chefs Reinhard Heydrich erfolgt.

Keine jüdische Familie im Herrschaftsgebiet des Nationalsozialismus und seiner Verbündeten entkommt ihrem Schicksal. Simon Wiesenthal wird von den Häschern der Nazis festgesetzt, zur Zwangsarbeit in ein Konzentrationslager gesperrt. Elf weitere Stationen auf dem geplanten Todesweg folgen. Arbeitslager, Todesfabriken, Konzentrationslager. Während des Martyriums wird Wiesenthal Zeuge des erbarmungslosen Massenmordes. Bei allem Schmerz notiert er das Geschehen mit der Sachlichkeit eines Ingenieurs. Er sieht die kalten Gesichter der Mordgesellen bei ihrer sachlichen Tötungsfunktion. Scheinbar regungslos. In ihm wächst der Entschluß, sollte er wie durch ein Wunder überleben, die Täter nicht ungeschoren zu lassen, nicht um der Rache, sondern um der Opfer willen. Seine Mithäftlinge werden scheinbar willkürlich, tatsächlich aber nach einem übergreifenden Plan zu Tode gebracht.


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Dienstag 18.07.2005 23.45 Uhr 

Serbischer Kriegsverbrecher in Argentinien verhaftet

Milan Lukic soll als Anführer der Paramilitärs „Weiße Adler“ für Morde, Folter und systematische Vertreibungen von Muslimen verantwortlich sein Buenos Aires - Der vom UN-Tribunal in Den Haag als Kriegsverbrecher gesuchte bosnische Serbe Milan Lukic ist in Argentinien verhaftet worden. Der 37jährige soll als Anführer der serbischen Paramilitärs „Weiße Adler“ für Morde, Folter und systematische Vertreibungen von Muslimen in der Region der ostbosnischen Stadt Visegrad während des Bürgerkrieges 1992-1995 verantwortlich sein.

Er soll direkt an das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag ausgeliefert werden. Das internationale Gericht habe den Vortritt vor der nationalen serbischen Justiz, zitierten Zeitungen in Belgrad den für Den Haag zuständigen serbisch-montenegrinischen Minister Rasim Ljajic.


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Montag 18.07.2005 23.45 Uhr 

40 Jahre Haft für Serben

Ex-Agent für Mord im Auftrag Milosevics verurteilt

Ein Gericht in Belgrad hat den ehemaligen Chef der berüchtigten Sonderpolizei JSO wegen Mordanschlägen auf Politiker zu 40 Jahren Haft verurteilt. Milorad Ulemek Legija, habe im Auftrag des damaligen serbischen Präsidenten Slobodan Milosevic im August 2000 den früheren serbischen Republikpräsidenten Ivan Stambolic entführen, umbringen und im Wald verscharren lassen, befand das Gericht. Auch der Mordversuch am heutigen Außenminister und damaligen Oppositionsführer Vuk Draskovic im Juni des Jahres 2000 sei von Legija und seinen Leuten organisiert worden, hieß es in der Urteilsbegründung. Legia ist außerdem der Hauptverdächtige für den Mord am serbischen Ministerpräsidenten Zoran Djindjic, um den es in einem zweiten Prozess geht.

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Mittwoch 22.06.2005 23.00 Uhr 

Zum besseren Verständnis dieses Falles sind hier mehrere Artikel zusammengefasst !

Der lange Atem eines Nazi-Gesetzes

Nürnberger Richter verurteilt einen Integrationshelfer, weil er jüdische Flüchtlinge juristisch beraten hat.

Götz Bockmann lebt isoliert in einer winzigen Wohnung, die er im Winter aus Geldmangel nicht beheizen kann. Sein Telefon hebt der unter Depressionen leidende 56-jährige, inzwischen arbeitslose Journalist nur noch selten ab. So gesehen könnten die zwei Wochen Erzwingungshaft, in die ihn die Nürnberger Justiz wegen einer nicht bezahlten Geldbuße nehmen will, seine Lebensumstände kaum verschlechtern. Ins Gefängnis möchte Bockmann aber dennoch nicht. Denn die 460 Euro Bußgeld hat sich der ehemalige Mitarbeiter der Jüdischen Wochenzeitung eingebrockt, weil er jüdischen Zuwanderern vor deutschen Behörden mit Rat und Tat zur Seite stand.

Aus Sicht von Richtern und Staatsanwälten machte er sich so der „geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten“ schuldig. Die ist in der Regel nur Rechtsanwälten erlaubt. Doch als Geschäftsführer eines Nürnberger Integrationshilfevereins wollte Bockmann im Sommer2000 nicht hinnehmen, wie Mitarbeiter des Nürnberger Sozialamts mit Hilfe suchenden Zuwanderern umsprangen, etwa mit jüdischen Flüchtlingen aus Tschetschenien. Die hatten ihm von Schikanen berichtet. In zwei Fällen seien dringend nötige Behandlungsscheine für Ärzte bewusst so lange verzögert worden, dass sie schon am nächsten Tag nicht mehr gültig waren

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Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof

B e g r ü n d u n g
*Sachverhalt
1.

Der Beschwerdeführer war vom 1. September 2000 bis 31. Januar 2001 hauptberuflich als Geschäftsführer der Bundesinitiative Internationale Integration e.V. angestellt. Als Geschäftsführer dieses gemeinnützigen Vereins war er berechtigt, die Interessen der Bundesinitiative und ihrer Mitglieder gegenüber Dritten zu vertreten. Insbesondere sollte er die Mitglieder des Vereins in Behördenangelegenheiten und bei sonstigen Schwierigkeiten beraten und vertreten.

In seiner Eigenschaft als Geschäftsführer und im Rahmen seiner vertraglichen Aufgaben als Geschäftsführer hat der Beschwerdeführer mit schriftlichen Vollmachten für vier von der Bundesinitiative betreute ausländische Vereins-mitglieder unentgeltlich drei Strafanzeigen erstattet: am 10.6.2000 und am 25.7.2000 gegen Mitarbeiter des Sozialamtes Süd der Stadt Nürnberg wegen des Verdachtes der fahrlässigen oder vorsätzlichen Körperverletzung (wegen der Verweigerung eines Krankenscheins für ein lebensgefährlich erkranktes Kind) sowie am 6.12.2000 im Auftrag und in Vollmacht zweier anderer ausländischer Vereinsmitglieder bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen Herrn Nesim Sadiku wegen des Verdachts des Betruges sowie der Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben.

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Entscheidung des BVerfG im Fall "Kramer" 06.08.2004:

Die Verurteilung von Helmut Kramer durch das AG Braunschweig vom 13. Oktober 1999 wegen unerlaubter Rechtsberatung zu einer Geldbuße von 600,- DM (bestätigt durch das OLG Braunschweig mit Beschluss vom 1. März 2000) verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG).

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Zur Reformdiskussion 05.10.2004:

Der 65. Deutsche Juristentag hat sich in seinen am 23. September 2004 in Bonn gefassten Beschlüssen in zahlreichen Punkten gegen den Gesetzentwurf des BMJ ausgesprochen. In der Frage der generellen Freigabe unentgeltlicher Rechtsberatung durch Personen mit Befähigung zum Richteramt setzte er sich dabei zudem in Widerspruch zum BVerfG, das im Fall "Kramer" das - nun vom DJT geforderte Verbot - für verfassungswidrig erklärt hatte.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am 6. September offiziell ihre Pläne zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vorgestellt. Den "Diskussionsentwurf" eines Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sowie seine Begründung wurde vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) ins Netz gestellt.

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Deutschland ist kein Rechtsstaat und kein demokratischer Verfassungsstaat.

Zahlreiche Ereignisse und Sachverhalte zur Belegung dieser These. "Wie halten Sie es nur aus", wurde der jüdische Psychoanalytiker Sammy Speier einmal von einer zartfühlenden deutschen Seele gefragt, "wie halten Sie es nur aus, in Deutschland zu leben?" Er gab die Frage prompt zurück: "Und Sie? Wie halten Sie es aus?"

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe behandelt rekordmässig Verfassungsbeschwerden.

Wie in einem vorbildlichen Rechtsstaat ist die Verfassunsbeschwerde für Bürger einfach: es genügt die Behauptung, "durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte" verletzt zu sein. Doch ausserdem muß der Rechtsweg erschöpft, die Beschwerde begründet sein und zahlreiche interne Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Diese sind weder in Lehrbüchern noch Kommentaren niedergelegt. Selbst Spitzenanwälte und Rechtsprofessoren kennen die Forderungen und Hürden des Gerichts nicht. Die Erfolgsquote der Bürger beträgt deshalb nur zwei Prozent.

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Dienstag 31.05.2005 09.00 Uhr 

Jahrelang zu Unrecht hinter Gittern

Experte: Jeder 100. Gefangene befindet sich unschuldig oder zu hart bestraft in Haft - Exemplarischer Strafprozeß in Mannheim

Berlin - Für den Angeklagten Harry Wörz, der sich seit gestern vor dem Landgericht Mannheim wegen versuchten Totschlages verantworten muß, ist der Prozeß vermutlich wie ein Déjà-vu-Erlebnis. Vor sieben Jahren stand der heute 39jährige aus Birkenfeld bei Pforzheim schon einmal vor Gericht. Auch damals schon angeklagt, 1997 versucht zu haben, seine Ehefrau mit einem Schal zu erdrosseln. Dafür wurde er von einem Schwurgericht in Karlsruhe zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Ganz anders sah es jedoch eine Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe, die 2001 über ein Schmerzensgeld für die schwerstbehinderte Ehefrau befinden mußte. Die Zivilrichter hielten seine Schuld für nicht nachweisbar und kritisierten, es sei "in manchen Punkten nicht objektiv ermittelt worden".

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Donnerstag 14.04.2005 14.30 Uhr 

Von Amnesty international: 3400 Hinrichtungen in China

Die Menschenrechtsorganisation ai hat 2004 weit mehr Todesurteile registriert, als im Jahr zuvor. Die meisten Menschen wurden in China exekutiert, gefolgt von Vietnam, Iran und den USA. Auch Minderjährige blieben nicht verschont. China hat im vergangenen Jahr nach Angaben von Amnesty International (ai) mit Abstand die meisten Menschen hingerichtet. Laut einer jetzt veröffentlichten Statistik der Menschenrechtsorganisation fanden von mindestens 3797 Hinrichtungen weltweit im vergangenen Jahr mindestens 3400 in China statt. Weltweit wurden im vergangenen Jahr mindestens 7395 Menschen zum Tode verurteilt, teilte ai mit. Damit werden die Angaben für das Vorjahr weit übertroffen. Für 2003 meldete ai 2756 Verurteilte und 1146 Hinrichtungen.

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Dienstag 29.03.2005/28.05. 20.00 Uhr 

Guantanamo-Häftling

Zum Terroristen erklärt - trotz Entlastungsmaterial Ein US-Militärtribunal hat einen aus Bremen stammenden Türken als al-Qaida-Mitglied eingestuft und sich auf geheime Informationen berufen. Diese wurden nun bekannt - und zeigen, dass weder US-Geheimdienste noch die deutschen Behörden von einer Verbindung zwischen Murat Kurnaz und der Terror-Organisation ausgingen. Pentagon-Dokumente US-Soldaten folterten nicht nur in Abu Ghraib Der aus Bremen stammende türkische Guantanamo-Internierte Murat Kurnaz ist trotz mangelnder Beweislage von einem amerikanischen Militärgericht als mutmaßliches al-Qaida-Mitglied eingestuft worden.


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